CSU spricht von Verständnis für die Randgemeinden, verweist aber auf den Bund und lehnt mit ihrer Mehrheit den Vorstoß der Kommunen ab. Opposition zeigt sich hingegen aufgeschlossen. Es bleibt also alles beim Alten.
Die Randgemeinden der Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels sollen bei der Gewährung von Ausgleichszahlungen für die damit verbundenen besonderen Belastungen gleich behandelt werden, fordern seit Jahren einige Kommunen. Mit einer entsprechenden Landtagspetition sind sie nun gescheitert.
16 Anrainergemeinden der Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels müssen weiter auf Ausgleichszahlungen für die Belastungen aus den Militäreinrichtungen warten. Der Innenausschuss des Landtags wies mit den Stimmen der CSU eine von mehreren Kommunen unterstützte Petition des Marktes Schmidmühlen ab, in dem die Gleichbehandlung mit jenen vier Gemeinden gefordert wird, die seit Jahren Geld in insgesamt sechsstelliger Höhe aus dem Bundeshaushalt bekommen.
Zur Begründung verwies der CSU-Abgeordnete Alexander Flierl (Landkreis Schwandorf) auf die Zuständigkeit des Bundes, die sich aus Artikel 106 des Grundgesetzes ergebe. Zudem würden Nachteile aus der Nachbarschaft zu den Übungsplätzen über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) des Freistaats kompensiert. Grüne und Freie Wähler stellten sich hinter die Petition, die SPD enthielt sich der Stimme.
Freistaat soll einspringen
Der FW-Abgeordnete Joachim Hanisch (Landkreis Schwandorf), dessen Fraktion auch einen Antrag zur Unterstützung des Schmidmühlener Begehrens gestellt hatte, sprach von einer "nicht akzeptablen Ungleichbehandlung" der Kommunen rund um die Übungsplätze. Viele dieser Gemeinden hätten für die militärischen Trainingsareale Flächen abtreten müssen, ohne dafür je einen Ausgleich erhalten zu haben. Zudem seien die Lärm-, Umwelt- und Infrastrukturbelastungen für alle Anrainergemeinden gleich.
Hanisch erinnerte an einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 1981, in dem allen Gemeinden ein Ausgleich zugesagt worden sei. Wenn sich der Bund nun weiterhin unter Verweis auf das Grundgesetz weigere, seinen Verpflichtungen nachzukommen, müsse der Freistaat in geeigneter Form einspringen, forderte der Freie Wähler. Unterstützung kam auch von dem Grünen Jürgen Mistol (Regensburg). Die Ungleichbehandlung der Gemeinden widerspreche jedem Rechtsempfinden. "Das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bund und Land darf nicht länger auf dem Rücken der Gemeinden ausgetragen werden", sagte er. Im Zweifel müsse der Freistaat seine Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Im Artikel 106 des Grundgesetzes heißt es im Absatz 8, dass der Bund einen Ausgleich für Belastungen für von ihm veranlasste Einrichtungen gewährt, soweit den Ländern oder Gemeinden nicht zugemutet werden könne, die Sonderbelastungen selbst zu tragen.
CSU-Mann Flierl erklärte, er habe "großes Verständnis" für die Petition, doch liege die Zuständigkeit eindeutig beim Bund. Man werde deshalb die Bemühungen der Gemeinden um eine Lösung in Berlin weiterhin unterstützen. Flierl betonte allerdings auch, dass der Freistaat die betroffenen Kommunen nicht alleine lasse. So flössen die Nachteile und besonderen Lasten in die Berechung der staatlichen Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich (FAG) ein. Diese lägen deshalb vielfach deutlich über dem Landesdurchschnitt. Weitere Ersatzleistungen könne der Freistaat nicht erbringen.
Ein Sprecher des Finanzministeriums im Ausschuss teilte mit, dass die staatlichen Schlüsselzuweisungen für einen "angemessenen Ausgleich" sorgen würden, da sie die Sondersituation der Anrainergemeinden berücksichtigen würden. Er räumte aber auch ein, dass dieser Nachteilsausgleich auch jenen vier Kommunen gewährt werde, die Geld vom Bund erhielten. Das sei gesetzlich nicht anders machbar. Woraus Hanisch folgerte, dass sich auch durch das FAG an der Ungleichbehandlung nichts ändere.
Bund will nicht erhöhen
Es müsse also eine andere Lösung gefunden werden. Dies umso mehr, als nach Hinweis aus der Staatskanzlei selbst eine Regelung auf Bundesebene kaum befriedigen könne. Ein Mitarbeiter der Regierungszentrale hatte im Ausschuss erklärt, dass sich die vom Bund zu überweisende Ausgleichsumme nicht erhöhen würde, wenn künftig alle Anrainergemeinden berücksichtigt würden. Das Geld würde sich dann nicht mehr nur auf vier, sondern auf alle 20 Kommunen verteilen.
Quelle: Oberpfalznetz / Verlag Der Neue Tag Weiden - 5.7.2018
Bürgermeister aus den Landkreisen Amberg-Sulzbach, NeustadtWN, Schwandorf und Regensburg haben die Nase voll. Es geht um fehlendes Geld, Schießlärm und Ungleichbehandlung. Das Thema beschäftigt den Landtag.
In den 1970er-Jahren wurden Flächen auf den Truppenübungsplätzen vier Gemeinden zur Verwaltung zugeschlagen obwohl alle Anrainer-Gemeinden Flächen abgeben mussten.
Die Bürgermeister fordern im Innenausschuss des Landtages eine Gleichbehandlung und beklagen, keine Ausgleichszahlungen für den Flächenverlust bei der Erweiterung des Nato-Truppenübungsplatzes Grafenwöhr erhalten zu haben. In den 1970er-Jahren wurden Flächen auf den Truppenübungsplätzen vier Gemeinden zur Verwaltung zugeschlagen obwohl alle Anrainer-Gemeinden Flächen abgeben mussten.
"Die fehlende Kenntnis über die kommunale Gebietsgliederung habe den Landtag damals bei der Abstimmung in die Irre geführt und eine gerechte Ausgleichsregelung für alle Anrainer im Sinne des Verfassungsziels nach gleichwertigen Lebensverhältnissen verhindert," meint der Freihunger Bürgermeister Norbert Bücherl. Die Rathauschefs beklagen das "Totschweigen und Ignorieren der Behördenversäumnisse sowie den fehlenden Aufklärungswillen", was ein Gefühl der Geringschätzung und Vernachlässigung den betroffenen Kommunen vermittle.
Bürgermeister um Truppenübungsplätze gehen auf Barrikaden
Schmidmühlen untermauert die Petition auf Ausgleichsleistungen
Gerade den Oberpfälzer Anrainern würden enorme Opfer im Interesse der Landesverteidigung abverlangt. Es sei ein Gebot staatsbürgerlicher Solidarität, allen Anrainergemeinden ihre besonderen Belastungen auszugleichen, so wie es den vier Kommunen Grafenwöhr, Eschenbach, Hohenfels und Velburg bereits zu Gute kommt. Diese hätten bislang bereits Ausgleichsleistungen von rund 12 Millionen allein für die Grundsteuer erhalten. Von erhöhten Schlüsselzuweisungen haben die vier Kommunen sogar in vielfacher Höhe profitiert.
Quelle: Verlag Der Neue Tag / Oberpfalznetz 4.7.2018